Stress auf dem Gehweg
Die Konflikte im Straßenverkehr werden immer größer – und diese Entwicklung liegt nicht nur im Autoverkehr begründet. Mehr und mehr steigt auch das Stresslevel auf Bürgersteigen und Radwegen. Mehr als 720 Personen wurden 2022 bei Kollisionen zwischen Radfahrer und Fußgängern verletzt, 13 davon kamen ums Leben. Besonders gefährdet sind bei diesen Unfällen die Passanten. Und in sechs von zehn Fällen trägt der Radfahrer die Schuld. Zu dieser Erkenntnis kommt die Unfallforschung der Versicherer (UDV) nach einer neuen Studie. UDV-Chef Siegfried Brockmann fordert deswegen Verhaltensänderungen, vor allem bei den Radlern: „Der Konflikt kann nicht allein mit der Klingel gelöst werden.“
Die Unfallforscher fordern u. a. Rad-Freigaben für Fußgängerwege „kritisch zu sehen“.
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WIR fordern, dass Radler die Gehwege verlassen und auf die Straße sollen. Die Gehweg-Zusatzschilder „Fahrrad frei“ müssen abgebaut werden. Insbesondere am Huntetor und in Zwischenbrücken sollte dafür die aktuelle Geschwindigkeit von 30 km/h auf auf die durchschnittliche Radgeschwindigkeit von 20 km/h abgesenkt werden. Die Angst von vielen Radfahrenden, sich in den laufenden KFZ-Verkehr einzuordnen, wird durch diese Maßnahme erheblich reduziert.
Der ADFC Diepholz schreibt zu den Zusatzschildern "Fahrrad frei":
Der Gesetzgeber hat eigentlich gedacht, dass solche Beschilderungen nur selten verwendet werden sollen: Denn das Herumgegurke von Radfahrern auf Gehwegen ist weder im Interesse der Fußgänger noch der Radfahrer. Außerdem: Falls die Behörden meinen, einen Sonderweg für den Radverkehr bereitstellen zu müssen, dann sollen sie gefälligst auch einen vernünftig breiten, an Kreuzungen und Einmündungen sicher geführten Radweg zur Verfügung stellen.
Mit einem zur Benutzung auch durch Radfahrer freigegebenen Gehweg erweisen die Behörden den unsicheren Leuten einen Bärendienst. Denn es sind gerade die älteren und unsicheren Leute, die dann an der nächsten Kreuzung oder Einmündungen vom nächstbesten Auto umgenietet werden, weil die Autofahrer auf die Fahrbahn gucken, aber nicht auf irgendwelche beknackt geführten Gehwege.
Gehwege mit dem Schild „Fahrrad frei“ sind überflüssige Freigaben
In Wildeshausen wurden Tempo 30-Strecken eingerichtet, weil seit der StVO-Novelle 2001 keine besonderen Anforderungen an die bauliche Gestaltung von T 30-Zonen mehr gestellt wurden. So kam es, dass dann viele mit „Radfahrer frei“ ausgewiesenen Wege plötzlich innerhalb einer Tempo 30-Strecke lagen. Normalerweise hätte also bereits vor etlichen Jahren die „Gehweg / Radfahrer frei“ entfernt werden können, aber da die Beschilderung nicht großartig gestört hatte, blieb sie erstmal stehen.
Doch jetzt ist eine andere Situation. Denn mit der rasanten Zunahme der Zahl der Elektro-Fahrräder nimmt die durchschnittliche Geschwindigkeit des Radverkehrs erheblich zu. Insbesondere sinkt auch die Zahl der Langsamfahrer, denn gerade die früheren Langsamfahrer rüsten elektrisch auf und dürften nun überhaupt kein Problem mehr haben, in einer Tempo 30-Strecke im Mischverkehr auf der Fahrbahn mitzuschwimmen. Also hat der Radverkehr wirklich nichts mehr auf dem Gehweg zu suchen. Jedenfalls nicht auf einer Tempo 30-Strecke. Um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, hilft sicherlich eine weitere Reduzierung des Verkehrs von 30 km/h auf 20 km/h. 20 km/h entspricht der durchschnittlichen Geschwindigkeit eines Fahrradfahrers.
Die Gemeinde Weyhe hat bereits 2021 rund 200 Schilder „Fahrrad frei“ abbauen lassen.
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Nun hat der Rat in Wildeshausen im März 2023 beschlossen, dass nur noch Tempo 20 in Zwischenbrücken erlaubt sein soll und auf dem Straßenabschnitt auf den Straßenabschnitten Heemstraße, Huntetor, Zwischenbrücken, Wittekindstraße und Kaiserstraße die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ entfernt werden sollen.
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Und alles wieder zurück!
Vor rund einer Woche hatte der Verwaltungsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, vorbehaltlich einer straßenverkehrsrechtlichen Prüfung die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ an den betreffenden Straßen zu entfernen und damit die Radfahrer auf die Fahrbahn zu leiten.
Doch nun ist es eher unwahrscheinlich, dass der Entscheidung Taten folgen. Das Gleiche gilt für die Regelung, die Höchstgeschwindigkeit in Zwischenbrücken auf 20 Stundenkilometer zu reduzieren.
ADFC Oldenburg hat Überholabstände in Wildeshausen gemessen
Viele zu knappe Überholvorgänge trüben das Fahrradklima in der Kreisstadt. Dokumentierte Überholvorgänge trotz stellenweisem Überholverbot. 1,50 m Mindestabstand innerorts häufig unterschritten.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, Kreisverband Oldenburg e.V. (ADFC Oldenburg) hat die Überholabstände auf einigen Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Wildeshausen gemessen. Dabei kam ein an einem Fahrrad montierter OpenBikeSensor zum Einsatz. Ziel war es unter anderem die neue Verkehrsführung für den Radverkehr in der Kreisstadt zu bewerten. Im Zuge der Radwegnovelle wurde die Benutzungspflicht vieler unzureichend breiter und unübersichtlicher Radwege aufgehoben und der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt. Die Geschwindigkeit auf der Straße, sowie die Rücksichtnahme des Autoverkehrs, u.a. beim Überholen sind wichtige Faktoren für das Sicherheitsgefühl beim Radeln auf der Fahrbahn.
Das Ergebnis: Auf vielen Straßen wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 1,50 Metern häufig unterschritten. „Selbst als sicherer und versierter Radfahrer fühle ich mich auf Wildeshausens Straßen mit dem Rad nicht sehr wohl“, so Christian Lüdke, stellvertretender Vorsitzender des ADFC in Oldenburg.
Auf der Straße Zwischenbrücken wurden sogar noch nach der Anordnung des Überholverbotes noch Überholvorgänge dokumentiert. Aufgrund der Messungen und der dort gesammelten Erfahrungen unterstützt der ADFC Oldenburg daher die Forderung nach einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 20 und fordert außerdem mehr Kontrollen bei der Einhaltung des Überholverbotes.
Auf der Alhorner Straße wiederum zeigt sich, dass der dortige Schutzstreifen seine Wirkung verfehlt. Hier hat der ADFC Oldenburg besonders viele Überholvorgänge mit zu geringem Abstand dokumentiert. „Das Problem bei einem schmalen Schutzstreifen ist, dass Autofahrende sich an dem Streifen beim Überholen orientieren. Dabei ist auch hier der Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend einzuhalten!“, so Lüdke. Die Messungen reihen sich damit auch in anderen Untersuchungen ein, die zeigen, dass bei Schutzstreifen eher dichter überholt wird, als ohne Schutzstreifen.
Der ADFC Oldenburg schlägt daher vor, stärker für den gesetzlichen Überholabstand zu werben und diesen zu kontrollieren. Auch Temporeduzierungen zur Verminderung des Überholdruckes können eine wirksame Maßnahme sein.
Die Regelung „Gehweg – Radfahrer frei“ ist aus Sicht des ADFC wiederum kein adäquates Mittel zur Förderung des Radverkehrs. Radfahrende dürfen auf diesen Wegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Häufig sind diese Wege unzureichend für den Radverkehr und führen zu Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. „Verwaltungen machen es sich mit dieser Krücke häufig zu einfach, statt das Fahrradklima und das Sicherheitsgefühl wirksam zu verbesssern“, so Lüdke. „Außerdem erleben wir es immer wieder, dass Autofahrende diese Beschilderung als Radweg deuten und Radfahrende auf der Fahrbahn dann versuchen entsprechend durch Hupen oder andere Nötigungen zu erziehen den Gehweg zu nutzen!“